Kostenübernahme


Die Übernahme der Behandlungskosten durch Privatversicherer, Post, Beihilfe und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen ist möglich.

Bitte informieren Sie sich ggf. vor Therapiebeginn bei Ihrer Versicherung.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel nicht.